Erneut sind die Regelsätze der zu zahlenden Unterhaltsbeträge mit Wirkung zum 01.08.2015 angepasst worden. Wird laufender Unterhalt geschuldet, sollte die Höhe der Zahlungen also unbedingt überprüft werden. Die aktuellen Sätze können der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden. Diese finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Zur Weiterleitung dorthin folgen Sie einfach dem nachstehenden Link:
Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.08.2015
Rechtsanwalt Norbert Häger ist Fachanwalt für Familienrecht