Wer die Bearbeitungsgebühr aus seinem Darlehensvertrag noch nicht zurückgefordert hat, sollte JETZT handeln! Zum Ablauf des Jahres drohen die Ansprüche zu verjähren. Die Verjährungsfrist lässt sich nur durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens hemmen. Wir sind noch heute und morgen sowie am 29./30.12.2014 für Sie da!
Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen – Letzte Chance für Verbraucher
- Gute Zeiten für Verbraucher – Artikel veröffentlicht im Live Magazin vom 26.11.2014
- Wir wünschen allen ein frohes neues Jahr 2015!