Wie schon so oft, hat der Bundesgerichtshof in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung vom 14.07.2016 (Az.: III ZR 387/15) nochmals bestätigt, dass eine Vertragsklausel, nach der die Kündigung eines über das Internet geschlossenen Vertrages nur schriftlich möglich ist, Kunden unangemessen benachteiligt. Nach Ansicht des…